30. März 2023

Internationaler Gerichtshof soll staatliche Pflichten für Klimaschutz begutachten

Von Admins

„Sie schreiben gerade gemeinsam Geschichte“, sagte UN-Generalsekretär António Guterres am Mittwoch nach Verabschiedung der Resolution in New York. Diese fordert den Internationalen Gerichtshof dazu auf, die rechtlichen Verpflichtungen der UN-Mitgliedstaaten im Kampf gegen den  Klimawandelfestzulegen; zum Schutz des Weltklimas für derzeitige und künftige Generationen.

Bedrohte Inselstaaten im Fokus

Die in der UN-Vollversammlung einstimmig beschlossene Resolution betrifft die „Handlungen“ von Staaten, die für die globale Erwärmung verantwortlich sind – sowie ihre „Verpflichtungen“ gegenüber besonders betroffenen Staaten. Auf den Weg gebracht wurde sie von dem kleinen Pazifik-Inselstaat Vanuatu. Er und eine Kerngruppe von 18 Staaten – zu der Deutschland gehörte – machten sich für den Schritt stark.

Der Regierungschef von Vanuatu, Ishmael Kalsaku, sprach von einer „klaren und deutlichen Botschaft“ für die Welt. Die „Völker der Vereinten Nationen“ hätten beschlossen, „zusammenzuarbeiten, um die größte Herausforderung unserer Zeit, den Klimawandel, anzugehen“.

Zerstörte Plantagenbäume, abgeknickte Äste hängen nach untenUmgestürzte Bäume sind das Ergebnis von Zyklon „Judy“, der Anfang März 2023 durch Vanuatu fegte

Inselstaaten sind besonders von der Erderwärmung und damit einhergehenden Konsequenzen, wie dem steigenden Meeresspiegel und immer stärkeren Stürmen, betroffen. Der dort angerichtete Schaden solle daher im Fokus des Gutachtens stehen.

Weg frei für mutigeren Klimaschutz

Das Gutachten des höchsten UN-Gerichts wird in etwa zwei Jahren erwartet. Obwohl Verlautbarungen wie diese rechtlich nicht bindend sind, besitzen sie erhebliche juristische Bedeutung und werden oft von nationalen Gerichten berücksichtigt. Vanuatu und die anderen Unterstützerstaaten hoffen daher, dass das künftige IGH-Gutachten für einen erheblichen Schub bei der internationalen Klimapolitik sorgen wird.

Guterres sagte, auch wenn die Resolution nicht völkerrechtlich bindend sei, so werde eine Einschätzung des Gerichtshofes in Den Haag zur Klimagerechtigkeit doch „die Vollversammlung, die UNO und die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die mutigeren und kraftvolleren Entscheidungen zum Klimaschutz zu treffen, die unsere Welt so dringend braucht“.